Guidelines 2024

Timeline.

Der Wettbewerb für den European Green Award
durchläuft folgende Phasen:


Einreichung bis 5.4.2024.
Die Bewerber registrieren sich über das „Online-Entry-Management-System“ und laden dort die notwendigen Medien und Dokumentationen für die Teilnahme am Wettbewerb hoch.

Pre-Selection. Das EGA-Wettbewerbsbüro überprüft die Einreichungen hinsichtlich der Vollständigkeit der Unterlagen und führt mit einem Experten-Panel ein Screening der Nachhaltigkeitsleistungen der Einreichungen sowie der Unternehmen durch.

Zulassung zum Wettbewerb. Ist die Pre-Selektion positiv abgeschlossen, sind die Einreichungen zum Wettbewerb zugelassenen. Mit diesem Schritt sind die Einreicher offizielle Teilnehmer am Wettbewerb.

Nominierungen am 8.5.2024. Das Experten-Panel beurteilt sämtliche Teilnehmer in einer Kategorie und wählt aus diesen die besten Einreichungen aus. Dies ist die Shortlist an Nominierten. Die Nominierten werden dann auf der Wettbewerbsseite veröffentlicht und erhalten das Nominee-Label.

Jurierung. Die Mitglieder der Experten-Jury beurteilen in einem unabhängigen Online-Verfahren jeden Nominierten. Als Gewinner geht jener Nominierte in einer Kategorie hervor, der im Durchschnitt über alle Einzelbeurteilungen die höchste Bewertung erhalten hat.

Winner-Announcement am 31.5.2024. Die Gold-Trophy-Gewinner werden auf der Wettbewerbsseite veröffentlicht, erhalten das Winner-Label, eine personalisierte Gewinner-Urkunde sowie die Trophy „The Golden Leaf“.

Wettbewerbs-Galerie. Auf der Wettbewerbsseite werden die Gewinner sowie die Nominierten in der Wettbewerbs-Galerie 2021 veröffentlicht.


Teilnahme-Gebühren.

Für die Teilnahme an einem der Wettbewerbe fallen pro Einreichung folgende Gebühren an:

Early Birds: 290,- Euro bei einer Einreichung bis zum 1.3.2024 (23.59 h).
Regular Birds: 370,- Euro bei einer Einreichung bis zum 5.4.2024 (23.59 h).

Young Change Maker (bis 27 Jahre alt) sind von allen Gebühren befreit.
Für eine Nominierung werden keine Gebühren verrechnet.

Gewinner-Gebühren: 1.150,- Euro. Diese Servicegebühren fallen für Gewinner in einer Kategorie an.


Einreich-Informationen.

Im Online-Entry-Management-System werden für eine Teilnahme folgende Informationen, Bilder und Dokumentationen hochgeladen, die der Jury später für ihre Beurteilung zur Verfügung stehen:

Kurz-Beschreibung (Englisch): Kurze Beschreibung des nachhaltigen oder fairen Produktes, Designs, Hotels, Innovation oder Marketing.
Beschreibungstext (Deutsch oder Englisch):
Beschreiben Sie Ihre Einreichung im Detail. Wir empfehlen, keine Marketingtexte zu verfassen, sondern die ökologische und / oder soziale Nachhaltigkeitsleistung umfassend zu beschrieben.
Nachhaltigkeits-Impact (Deutsch oder Englisch): Der ökologische als auch soziale Impact der Einreichung sollte möglichst konkret und für Dritte nachvollziehbar ausgeführt werden. Orientieren Sie sich hierfür an den Award-Kriterien. Auch hier empfiehlt sich ein Verzicht auf reine Marketingtexte.
Bilder: Es muss zumindest ein Bild hochgeladen werden. Es können insgesamt bis 6 Bilder eingereicht werden.

Optional Videos:
Es können optional Videos im mp4-Format hochgeladen werden.
Optionale Dokumente: Es können optional PDF-Dokumente wie beispielsweise Broschüren, CSR-Reprots etc. hochgeladen werden.


Teilnahme-Bedingungen.

Green Product Award, Green Design Award, Green Innovation Award: Launch zwischen 1. Januar 2022 – 31. Dezember 2023.
Green Marketing Award, Fair Business Award: Implementierung zwischen 1. Januar 2022 – 31. Dezember 2023.
Green Hotel Award: Nachhaltige Hotels, die innerhalb der letzten 10 Jahre eröffnet wurden.


Teilnahme-Berechtigung.

Zur Teilnahme am European Green Award sind Unternehmen, Organisationen, Institutionen, Vereine, NGOs, Nachhaltigkeitsakteure sowie Studierende berechtigt, die einen Standort oder Wohnort in Europa aufweisen.

Eingereicht werden können nachhaltige Produkte oder nachhaltige Services, die zum Zeitpunkt der Einreichung bereits am Markt eingeführt worden sind.


Beurteilungs-Kriterien.

Die Jury beurteilt die Einreichungen anhand folgender übergreifender Kriterien. Hinzu kommen noch Kritieren innerhalb der spezifischen Wettbewerbe.

Breite – Nachhaltigkeit ist Teil der Unternehmensstrategie und wird ganzheitlich im Unternehmen oder bezogen auf das Produkt umgesetzt.

Tiefe – Die einzelnen Maßnahmen werden konsequent und umfassend umgesetzt. Im Idealfall ist die gesamte Wertschöpfungskette und das ganze Unternehmen nach nachhaltigen Prinzipien organisiert.

Ökologische Standards – Es werden soziale und ökologische Standards eingehalten und idealerweise übertroffen.

Circularity Design – Im Idealfall sind die Einreichungen nach zirkularen Prinzipien gestaltet.

Sustainable Impact – Die Einreichung hat ausgewiesene positive Nachhaltigkeitseffekte auf das Nutzerverhalten oder in Bezug auf die Nachhaltigkeitsdimensionen: soziale Effekte oder ökologische Effekte.

Innovation – Die Einreichung weist eine Innovationsleistung in zumindest einer Dimension der Nachhaltigkeit auf. Diese ist relevant und weist einen hohen Neuheitsgrad auf.

Transparenz – Die Nachhaltigkeitsleistung wird nachvollziehbar dargestellt und kommuniziert.

Nutzerintegration – Die Nutzer werden zum nachhaltigen Handeln aufgefordert, sind Teil der Lösung oder werden dafür „belohnt“.


Ausschluss-Kriterien.

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erklärt, dass sie mit ihrer Einreichung gegen keine ökologischen oder sozialen Prinzipien der Nachhaltigkeit verstoßen. Die Teilnehmer erklären daher, dass sie keine toxischen und umweltschädlichen Stoffe verarbeiten und keine unfairen Praktiken in ihrer gesamten Wertschöpfungskette angewandt werden.

Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin erklärt, dass sie gegen keine Menschenrechte verstoßen.

Der Teilnehmer erklärt, dass sie keine Atomenergie verwenden.

Der Teilnehmer erklärt, dass sie mit ihrem Unternehmen, Institution oder Organisation mit keiner Herstellung oder Vertrieb von Waffen oder mit der Rüstungsindustrie in Zusammenhang stehen.

Der Teilnehmer erklärt, dass die Mitglieder der Geschäftsführung in keiner radikalen Organisation (z. B. rechtsradikale Partei) Mitglied ist.

Bereits im Falle einer berechtigten Mutmaßung der Nichteinhaltung dieser Ausschlusskriterien wird die Einreichung vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich vor, gegebenenfalls Dokumentationen zum Nachweis der Nachhaltigkeitsleistung Nachhaltigkeits-Zertifikate, Informationen zum Unternehmenssitz beziehungsweise Wohnortes oder weitere Dokumentationen einzufordern. Werden diese nicht in einer ausreichenden Transparenz erbracht, behält sicher der Veranstalter vor, den Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.